Erforderliche Corona-Schutzmaßnahmen
Liebe Mitglieder und Interessierte,
die aktuelle Corona-Schutzverordnung sieht vor, dass die 3-G-Regel (geimpft, genesen, getesten) dann einzuhalten ist, wenn der Inzidenzwert an 5 aufeinander folgenden Tagen über 35 liegt. Seit dem 6. September hat Leipzig diesen Wert überschritten. Darum ist davon auszugehen, dass ab Freitag die 3-G-Regel angewendet werden muss.
Was bedeutet das?
Am Training kann teilnehmen, wer entweder geimpft oder genesen ist bzw. einen negativen Test vorlegt. Letzterer darf nicht älter als 24-Stunden sein.
Kinder bis 6 Jahre
unterliegen keiner Testpflicht.
Für Schulkinder
die einer Testpflicht nach der Schul- und Kita-Verordnung unterliegen, besteht keine Pflicht zum Nachweis des Testes (§ 4 Abs. 4 SächsCoronaSchVO). Eine Teilnahme am Sportbetrieb ist daher ohne dessen Vorlage möglich.
Für Eltern, die ihre Kinder zum Sport bringen gelten die vorgenannten Regeln nicht. Sie müssen jedoch einen Mund-Nase-Schutz tragen.
Die Trainer erfassen die Anwesenheit und überprüfen die 3-G.
Ab wann gelten diese Regeln?
ab 13.09.2021
Ihr habt Fragen zu den Maßnahmen in unseren Trainings, dann sendet uns einfach eine Nachricht per Kontaktformular.